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Rücktritt von der Anmeldung zu Veranstaltungen

Der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen wie Tagungen und Fortbildungen muss schriftlich erfolgen und ist nur dann wirksam. Bei Eingang bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei Absagen nach diesem Termin (z. B. wegen Krankheit oder dienstlicher oder persönlicher Verpflichtungen) bis sechs Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren bzw. muss der volle Kostenbeitrag getragen werden.

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