Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Brandenburg e. V.

Windkraft- und Photovoltaikanlagen im Wald

Wir, die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Brandenburg, setzen uns für das Erreichen der Klimaziele Deutschlands und der EU ein. Eine Abkehr von fossilen Energieträgern ist unabdingbar. Brandenburg ist in den letzten Jahren schon ein Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien geworden und der weitere Ausbau soll laut Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung vorangetrieben werden, u.a. durch vereinfachte Planungsverfahren.
Neben der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) nimmt die Nachfrage nach Flächen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in letzter Zeit sehr stark zu. Das betrifft im wachsenden Maße auch Waldflächen. Bei alldem gilt es immer abzuwägen, welche Klimaschutzfunktion der Wald hat. Diese sind unbestritten, besonders die Speicherung von Kohlenstoff im Holz und im Waldboden. Weiterhin schützt der Wald den Boden vor Austrocknung durch seine Schattenwirkung, trägt zur Speicherung und Neubildung von Grundwasser bei und kühlt die Landschaft. Darum sollte es immer das Prinzip sein, diese Anlagen außerhalb des Waldes zu errichten.

Hinsichtlich der Errichtung von WKA schließt sich der Landesverband der SDW Brandenburg dem Positionspapier des Präsidiums vom 5.12.2022 an.

Hinsichtlich der Errichtung von PV- und Windkraftanlagen im Wald stellen wir folgende Forderungen auf:

  • Es sind alle Möglichkeiten zur Errichtung von PV- und Windkraftanlagen außerhalb des Waldes zu nutzen. Das betrifft bei PV-Anlagen besonders die Dächer bei öffentlichen Bauvorhaben, Lärmschutzwände an Bahnlinien und an der Autobahn, Parkhäuser usw.. Auch die Errichtung auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen und die Zerschneidungseffekte durch die Anlage von Trassen durch bisher geschlossene Waldgebiete sehen wir kritisch.
  • Waldrodungen sowie sämtliche, langfristigen Beeinträchtigungen von Wäldern zum Zwecke der Errichtung von PV- und Windkraftanlagen lehnen wir entschieden ab. Dies gilt ebenfalls für sogenannte Konversionsflächen, sofern sie bewaldet sind.
  • Auf unbewaldeten Konversionsflächen, welche im Wald liegen, ist dies aus unserer Sicht möglich.
  • Die Errichtung von PV-Anlagen auf sogenannten Nichtholzbodenflächen (unbewaldete Flächen, die aber gemäß Waldgesetzes Wald sind) sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, sofern keine alternativen Flächen außerhalb des Waldes zur Verfügung stehen und dies in das Konzept der Bewirtschaftung des Waldes durch den jeweiligen Besitzenden passt. Die Belange des Biotop- und Artenschutzes sowie die Wahrung der Erholungsfunktion des Waldes haben dabei stets Vorrang und dürfen in keiner Weise beeinträchtigt werden.
  • Wir leisten Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um auf die negativen Folgen bei der Errichtung der entsprechenden Anlagen und Trassen für den Wald hinzuweisen.
  • Wir wenden uns gegen eine Umwandlung unserer Wälder in Brandenburg in Industrielandschaften. Der Wald mit seiner Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion ist ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des SDW Landesverbandes Brandenburg e.V. am 09.12.2023

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